Die Vereinbarung der Stiftung Telebasel mit upc cablecom
Das Kabelnetz versorgt die Gemeinden Basel, Allschwil und Schönenbuch. In Anpassung an das neue bundesgesetzliche Radio‑, Fernseh- und Fernmelderecht schloss die Stiftung Kabelnetz Basel (heute Stiftung Telebasel) mit der Netzbetreiberin Balcab AG (heute upc cablecom) per 1. Januar 1998 eine Vereinbarung ab, welche seither das Rechtsverhältnis zwischen den beiden Partnern regelt.
- Das Kabelnetz Basel gehört eigentumsmässig seit dem 1. Januar 1998 für eine feste Dauer von 30 Jahren der Stiftung Telebasel. Das Eigentum geht am 1. Januar 2028 unbeschwert an upc cablecom über.
- upc cablecom betreibt, unterhält und bewirtschaftet das Kabelnetz Basel auf eigenes Risiko und auf eigene Rechnung.
- upc cablecom leistet der Stiftung bis 2027 jährlich einen inflationsindexierten Grundbetrag von 1,5 Millionen Franken. Gemäss Vereinbarung ergänzt upc cablecom den Grundbetrag bis 2010 mit degressiv verlaufenden Zusatzbeträgen. Die Stiftung verwendet diese Zahlungen grundsätzlich für die Finanzierung des Basler Regionalfernsehens.
- Zur Verwirklichung des Vertragszwecks unterstützen sich die Stiftung und upc cablecom gegenseitig. Im Besonderen wirkt die Stiftung im Rahmen ihrer Möglichkeiten und unter Berücksichtigung der betriebswirtschaftlichen Aspekte mit bei der Festlegung des Programmangebots im Radio- und Fernsehbereich im Verbreitungsgebiet des Kabelnetzes Basel.